Schützengau Ingolstadt

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Allgemeine Informationen zum VÜL

Der Vereinsübungsleiter sowie die Regularien zur Verlängerung sind gesetzlich geregelt.
Folgende Informationen sollen zum besseren Verständnis dienen.
Aufgrund der sehr hohen Vereinszahl als auch Inhabern der Vereinsübungsleiterlizenz (sehr erfreulich :)) im Gau Ingolstadt es ist uns leider nicht möglich für alle Lizenzinhaber die Frist zur Verlängerung mitzuteilen. Dies ist aber auch nicht notwendig, da jeder VÜL-Inhaber die Gültigkeit der VÜL-Lizenz auf seinem Ausweis einsehen kann.
Wichtig ist hier immer, bis wann die VÜL-Lizenz verlängert wurde (jeweils um weitere 4 Jahre beginnend beim alten Ablaufdatum.).
Folgend hierzu Beispielrechnungen:
Je Verlängerung wird der VÜL-Ausweis vom letzten Ablaufdatum um 4 Jahre verlängert und ist diese Zeit gültig.
Ein Beispiel: Wenn ein VÜL-Ausweis bis zum 31.12.2024 gültig ist, wird die Gültigkeit dieses Ausweis, egal ob jemand im Jahr 2021, 2022, 2023 oder 2024 eine Verlängerung besucht, bis 31.12.2028 verlängert. Daher ist es immer ratsam, möglichst frühzeitig die nächste Verlängerungsmaßnahme zu besuchen.
Nach dem Ablaufdatum kann ein VÜL-Ausweis 3 Jahre lang reaktiviert werden (ist aber nach der Reaktivierung/Verlängerung deswegen nicht länger gültig als die 4 Jahre vom ursprünglichen Ablaufdatum).
Ein Beispiel: Falls bei jemandem der VÜL-Ausweis zum 31.12.2021 abgelaufen ist, ist er noch bis zum 31.12.2024 reaktivierbar.
Aber Achtung: Der Ausweis ist in dieser Zwischenzeit abgelaufen und der Verein dürfte, wenn keine weitere Person mit gültigem VÜL-Ausweis vorhanden ist, Kinder & Jugendliche nicht trainieren. Mit einer Verlängerung/Reaktivierung ist dieser Ausweis bis 2025 gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Florian & Stefan

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